Historische SGV. NRW.
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§ 1
Von der Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE nach Maßgabe der nach § 6 e Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erteilen, wird Gebrauch gemacht.
GV. NRW. S. 783, in Kraft getreten am 28. September 2005. Obsolet durch Fristablauf. |
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