Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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Artikel 12
Betrieb des Registerportals
Die Einzelheiten über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder einschließlich der Kostenverteilung regeln die Justizminister der Länder in einer Dienstleistungsvereinbarung.
GV. NRW. S. 172, ausgegeben am 10. Mai 2007. |
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