Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 29.6.2024
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§ 46 (Fn
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Konferenzen
Zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Vollzug führt die Anstaltsleitung Konferenzen durch. Das Konferenzergebnis und die tragenden Gründe der jeweiligen Entscheidung sind zu dokumentieren.