Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
2 / 2 |
§ 2
Inkrafttreten, Berichtspflicht
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2014 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.“
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Für den
Innenminister
der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Die Justizministerin
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und integration
GV. NRW. S. 728, in Kraft getreten am 15. Dezember 2009. |
|