Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.9.2024
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§ 11
Prüfungsgebühr
Für die Fortbildungsprüfung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
III. Abschnitt
Durchführung der Fortbildungsprüfung
GV. NRW. S. 224, in Kraft getreten am 14. April 2010. |
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