Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 12.6.2024
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§ 10 (Fn
3)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Diese Verordnung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden.
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§ 10 (Fn
3)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Diese Verordnung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden.