Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.9.2024
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§ 7
Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat legt die Inhalte der Studien- und Regellehrgänge der Akademie wie entsprechende Zulassungsregelungen und Prüfungsordnungen fest. Der Verwaltungsrat entscheidet über sonstige ihm nach der Satzung zugewiesene Aufgaben.
In Kraft getreten am 27. Juli 2013 (GV. NRW. S. 490). |