Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.9.2024
10 / 12 |
§ 10
Aufsicht
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Aufsichtsbehörde ist das Finanzministerium.
In Kraft getreten am 27. Juli 2013 (GV. NRW. S. 490). |