Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 3
Versorgungsgebiete
Die Beratungsstellen sind Versorgungsgebieten zugeordnet. Die Versorgungsgebiete entsprechen den Regierungsbezirken.
Teil 2
Öffentliche Förderung der Beratungsstellen
In Kraft getreten am 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 881). |