Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 17
Bestattungsbuch/ Sterberegister
Die Friedhofsverwaltung führt ein Bestattungsbuch (Sterberegister), in welchem die auf dem Privatfriedhof beigesetzten Toten verzeichnet werden. Einzutragen sind der vollständige Name, der letzte Wohnort sowie Geburts-, Todes- und Beisetzungstag.
In Kraft getreten am 21. Februar 2015 (GV. NRW. S. 219). |