Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, wenn nach Artikel 2 Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag alle Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2015 bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
zugleich für den Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
und Chef der Staatskanzlei
In Kraft getreten am 1. Januar 2016 (GV. NRW. S. 872). |