Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 11.7.2024
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§ 1
Ergebnisplan und Finanzplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 / 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landschaftsverbandes Rheinland voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit |
Haushaltsjahr 2017 |
Haushaltsjahr 2018 |
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dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
3.966.573.262 EUR |
4.047.771.636 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
3.980.324.884 EUR |
4.065.744.463 EUR |
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im Finanzplan mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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3.912.992.984 EUR |
3.997.130.053 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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3.945.118.337 EUR |
4.028.347.449 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
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53.672.732 EUR |
49.618.744 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf |
104.352.174 EUR |
100.604.510 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
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209.608.300 EUR |
144.165.600 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
76.054.300 EUR |
103.862.000 EUR |
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festgesetzt.
GV. NRW. S. 510. |