Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 1
Die Zweigstellen Willich-Markt, Willich, Anrath und Neersen der Sparkasse Krefeld im Gebiet der Stadt Willich sind auf die Stadtsparkasse Willich zu übertragen. Zwischen den beteiligten Sparkassen ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.
Fn1 | GV. NW. 1983 S. 510. |
SGV. NW. 764. |
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GV. NW. ausgegeben am 28. November 1983. |