Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 1
Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Willingen (Upland) im Landkreis Waldeck-Frankenberg, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkung Titmaringhausen, Hochsauerlandkreis, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragt, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel.
GV. NW. 1975 S. 638. |
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SGV. NW. 77. |