Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 19.6.2024
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§ 1
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ,,Glandorf-West" des Wasserbeschaffungsverbandes Osnabrück-Süd, Bad Laer, im Bereich der Gemeinde Glandorf, Landkreis Osnabrück, und der Gemeinde Lienen, Kreis Steinfurt, ist die Bezirksregierung Weser-Ems. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten Münster, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.
GV. NW. 1987 S. 270. |
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SGV. NW. 77. |