Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 20.9.2024
1 / 16 |
§ 1
(1) Die Gemeinden Braam-Ostwennemar - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 genannten Flur -, Frielinghausen, Haaren, Norddinker, Schmehausen, Uentrop, Vöckinghausen und Werries (Amt Rhynern) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Uentrop.
(2) Das Amt Rhynern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Uentrop.
Fn1 | GV. NW. 1967 S. 270. |
§ 15 gegenstandslos; Änderungsvorschrift. |