Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 5
Die amtsfreie Stadt Kamen, die Gemeinden Heeren-Werve, Methler und Südkamen (Amt Unna-Kamen) und die Gemeinden Rottum und Derne (Amt Pelkum) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kamen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Fn1 | GV. NW. 1967 S. 270. |
§ 15 gegenstandslos; Änderungsvorschrift. |