Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 1
(1) Die Stadt Drensteinfurt und die Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen.
(2) Die Gemeinde erhält den Namen Drensteinfurt und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 108. |