Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 12.6.2024
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§ 5
Die Gemeinden Issum und Sevelen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Issum.
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 152. |
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§ 5
Die Gemeinden Issum und Sevelen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Issum.
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 152. |