Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 6
Die Gemeinden Wachtendonk und Wankum werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wachtendonk.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 152. |