Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 4
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Halle und die im Anschluß daran gewählte Amtsvertretung des Amtes Halle werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gelten entsprechend.
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 404. |