Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 6
Übergangsregelung
Wurden Ausgleichsmaßnahmen vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits begonnen, werden diese nach den bis dahin geltenden Voraussetzungen beendet.
In Kraft getreten am 18. Februar 2020 (GV. NRW. S. 151, ber. S. 158). |