Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 3 (Fn
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Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für
Schule und Bildung
Zugleich für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Und den Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und
Die Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Zugleich für den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Minister der Justiz
Zugleich für den Minister des Innern
Der Minister für Verkehr
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft
Der Minister für
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Zugleich für den Minister der Finanzen
In Kraft getreten am 1. Februar 2020 (GV. NRW. S. 132). |
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Inkrafttreten bekannt gegeben durch Bekanntmachung vom 30. Januar 2020 (GV. NRW. S. 152). |