Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 1
Das Abkommen betrifft die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis bei der Dienststelle des ehemaligen Oberpräsidenten der Rheinprovinz - Staatliche Verwaltung - in Koblenz standen, sowie ihre Hinterbliebenen.
GV. NW. 1955 S. 246 / GS. NW. S. 916. |
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GV. NW. ausgegeben am 31. Dezember 1955. |