Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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§ 3
Erhebung personenbezogener Daten
Die Daten nach § 2 können von den Hochschulen auch unmittelbar aus anderen datenführenden Systemen übernommen werden.
In Kraft getreten am 1. September 2020 (GV. NRW. S. 759). |