Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
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Artikel IV
Die Berufung als Professor für Katholische Theologie setzt voraus:
1. ein abgeschlossenes Studium der Katholischen Theologie;
2. besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion in Katholischer Theologie oder, wenn es der fachlichen Besonderheit des zu vertretenden Lehrgebiets entspricht, in einer verwandten Disziplin nachgewiesen wird;
3. die Habilitation in Katholischer Theologie oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen innerhalb oder außerhalb des Hochschulbereichs.
GV. NW. 1984 S. 582. |
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GV. NW., ausgegeben am 11. Oktober 1984. |
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Siehe vorstehender Zusatz: Bek. v. 21. Dezember 1984 (GV. NW. S. 803/SGV. NW. 222). |