Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
12 / 15 |
§ 12
Konferenz der Vorsitzenden der WKL
(1) Die Vorsitzenden der WKL treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer ,,Konferenz der Vorsitzenden der WKL".
(2) Diese Konferenzen dienen dem gegenseitigen Austausch über die Arbeit der WKL und der Beratung über gemeinsame Projekte.
(3) Die Vorsitzenden wählen aus ihren Reihen einen Sprecher, der die gemeinsamen Belange der WKL gegenüber dem LWL vertritt.
Fn1 | GV. NW. 1992 S. 438. |
SGV. NW. 2022. |
|
Bei den Geschlechtsbezeichnungen ist das nicht genannte Geschlecht jeweils selbstverständlich mitgemeint. |
|
§ 15 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift. |
|
GV. NW. ausgegeben am 27. November 1992. |