Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.7.2024
22 / 22 |
§ 22(Fn 2)
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt an dem auf ihre Veröffentlichung folgenden Tag in Kraft (Fn 3). Erfolgen die Veröffentlichungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ist die letzte Veröffentlichung maßgebend.
Die Neufassung der Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Köln, den 23.Juli 1997
Ferdinand E s s e r
Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland
als Vorsitzender
der Gewährträgerversammlung
Mainz, den 25.Juli 1997
Dr. Ernst T h e i l e n
als stellvertretender Vorsitzender
der Gewährträgerversammlung
Hinweis:
Die Neufassung der Satzung erfolgt mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, vom 09.07.1997 sowie mit Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, Berlin, vom 12.06.1997.
Fn 1 | GV. NW. 1997 S. 248. |
§ 22 Abs. 2 gegenstandslos Aufhebungsvorschrift. |
|
GV. NW. ausgegeben am 25.August 1997. |