Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.7.2024
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§ 1
Von der Baubeschränkung werden Teile der nachstehend bezeichneten Fluren betroffen:
Gemarkung Wulfen |
Flur 9 I, 9 II und 10; |
Gemarkung Lippramsdorf |
Flur 10, 16, 19, 20 und 21 |
Gemarkung Marl |
Flur 32, 34 und 35. |
Das Baubeschränkungsgebiet ist in der als Bestandteil dieser Anordnung mit veröffentlichten Karte im Maßstab 1 : 10 000, die auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte 1 : 5000 gefertigt ist, durch eine schwarze Begrenzungslinie und blaßrote Flächenfärbung kenntlich gemacht. Außerdem liegen bei den Amtsverwaltungen Hervest-Dorsten, Haltern und Marl je eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 und elf Kartenblätter im Maßstab 1 : 2500 bzw. 1 : 1000, in denen die Grenzen des Baubeschränkungsgebietes durch eine rote Umrandung bezeichnet sind, öffentlich aus.
GV. NW. 1959 S. 135. |