Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 12.6.2024
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§ 2
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Waffenrecht zuständige Ministerium hat gegenüber der Landesregierung zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre Bericht über die Erfahrungen mit dieser Verordnung zu erstatten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister des Innern
In Kraft getreten am 11. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1338a) |
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