Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.9.2024
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§ 3
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Waffenrecht zuständige Ministerium hat gegenüber der Landesregierung zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre Bericht über die Erfahrungen mit dieser Verordnung zu erstatten.
Der Minister des
Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Kraft getreten am 16. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1410). |
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