Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 12.6.2024
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§ 18
Mitteilungspflicht
Die für die Glücksspielaufsicht und für die Erteilung der Konzessionen zuständige Behörde ist verpflichtet, erlangte Kenntnisse gegenüber der Finanzbehörde mitzuteilen, soweit die Kenntnisse für die Durchführung eines Verfahrens in Steuersachen erforderlich sind.
Teil 5
Steuern
In Kraft getreten am 9. März 2022 (GV. NRW. S. 258). |
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