Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 12.6.2024
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Artikel 8
Offene Vortragsveranstaltungen
Die SfV führt nach Bedarf Vortragsveranstaltungen durch, auch um Vertreter aus Politik und Gesellschaft mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes und des MAD vertraut zu machen.
Fn 1 | GV. NRW. 1999 S. 636. |