Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 12.6.2024
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§ 15
Zuständigkeit des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen befasst sich insbesondere mit:
- dem Haushalt und dem Jahresabschluss nach §§ 109 bis 116 LMG NRW,
- der Finanzplanung nach § 110 Absatz 4 LMG NRW,
- finanzwirksamen, zustimmungsbedürftigen Maßnahmen auf Basis der Empfehlung des jeweiligen Fachausschusses nach § 89, § 94 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, § 99 Absatz 1, § 116 Absatz 2 LMG NRW
und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.
In Kraft getreten am 17. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1074). |
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