Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 30.5.2024
19 / 22 |
§ 19
Zuständigkeit des Ausschusses für Interne Fortbildung und
Forschungskoordination
Der Ausschuss für Interne Fortbildung und Forschungskoordination unterstützt und begleitet die Medienkommission im Bereich der Fortbildung.
Er befasst sich insbesondere mit:
- der Planung von Inhalten für die Fortbildung der Mitglieder der Medienkommission laut LMG NRW,
- der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen auch im Rahmen seiner Ausschusssitzungen,
- dem Überblick und den Anregungen zu Forschungsprojekten der Fachausschüsse
und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.
In Kraft getreten am 17. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1074). |
|