Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.9.2024
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§ 20
Geschäftsordnung
Die Medienkommission gibt sich und ihren Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Sie enthält insbesondere nähere Regelungen über die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Medienkommission und ihrer/ihres Vorsitzenden sowie über die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, soweit solche Regelungen nicht bereits durch Gesetz oder Satzung getroffen worden sind.
III.
Direktor
In Kraft getreten am 17. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1074). |
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