Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 30.5.2024
17 / 24 |
§ 17
Anwendbarkeit von Vorschriften des GAP-Integriertes Verwaltungs- und
Kontrollsystem-Gesetzes
Für die Beantragung von flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen gelten die §§ 4, 9 und 10 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes entsprechend. Gegenstand des Kontrollsystems sind die Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen.
Teil 6
Gemeinsame Vorschriften für Bienenzuchtsektor-Interventionen und nicht
flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen
In Kraft getreten am 16. März 2024 (GV. NRW. S. 156). |
|