Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.9.2024

3 / 13

§ 3
Optimierungsgebot

Dachflächen und Stellplatzflächen sind unter Berücksichtigung der Nutzung so zu planen und zu gestalten, dass diese sich für eine Solarnutzung so weit wie möglich eignen.

Teil 2
Regelungen für Gebäude nach § 42a der Landesbauordnung 2018

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 19. Juni 2024 (GV. NRW. S. 332).