Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 11.7.2024
![]() | 19 / 24 | ![]() |
§ 19
Ernennung
Nach bestandener Aufstiegsprüfung kann der Beamtin oder dem Beamten das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes verliehen werden.
In Kraft getreten am 29. Juni 2024 (GV. NRW. S. 350). |
|