Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.3.2023
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§ 23
Buchführung
Die LVR-Kliniken führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Besondere Vorschriften des Bundes und des Landes sind zu beachten.
GV. NRW. S. 796, in Kraft getreten am 18. Dezember 2009. |
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