Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 7.11.2025
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§ 11
Prüfungsgebühr
Für die Fortbildungsprüfung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
III. Abschnitt
Durchführung der Fortbildungsprüfung
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GV. NRW. S. 224, in Kraft getreten am 14. April 2010. |
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