Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 10
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
(1) Die Anmeldung zur Prüfung hat die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber schriftlich unter Beachtung der Anmeldefrist von drei Monaten an die Bezirksregierung Düsseldorf zu richten.
(2) Der Anmeldung sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf (tabellarisch) mit Lichtbild (nicht älter als drei Monate),
2. ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
3. ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zur/zum Schwimmeistergehilfin/en,
4. eine Bescheinigung/einen Nachweis über eine zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Meisterin/eines Meisters für Bäderbetriebe gemäß § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Meisterin/Geprüfter Meister für Bäderbetriebe entspricht,
5. einen Nachweis für die örtliche Zuständigkeit gemäß § 8 dieser Prüfungsordnung,
6. eine Erklärung und gegebenenfalls einen Nachweis darüber, ob die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber sich in Nordrhein-Westfalen oder andernorts um die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung beworben oder an einer Fortbildungsprüfung teilgenommen hat,
7. im Falle der Zulassung nach § 9 Absatz 2 zusätzliche Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise, die dem Abschluss zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe entsprechen.
GV. NRW. S. 504, in Kraft getreten am 31. August 2010. |
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