Historische SGV. NRW.
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§ 8
Prüfung einer nachhaltigen Systemlösung im Rahmen der Bedarfsanalyse
Die Prüfung einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Systemlösung gemäß § 17 Absatz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen umfasst im Rahmen der dem Vergabeverfahren vorgelagerten Bedarfsanalyse die Prüfung von verschiedenen Beschaffungsalternativen zur Erreichung der Bedarfsdeckung beim öffentlichen Auftraggeber.
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In Kraft getreten am 1. Juni 2013 (GV. NRW. S. 254). Außer Kraft getreten durch Gesetz vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 273), in Kraft getreten am 1. April 2017. |

