Historische SGV. NRW.
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§ 3
Das Geschäftsgebiet der Anstalt ist das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Außerhalb dieses Geschäftsgebietes kann die Anstalt im Geschäftsgebiet einer anderen öffentlichen Versicherungsanstalt mit deren Zustimmung Versicherungen übernehmen.
GV. NW. 1996 S. 149. Durch die Gründung einer Nachfolgeeinrichtung bei den Westfälischen Provinzial-VersicherungsAGen ist die bisherige Satzung entbehrlich. |
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GV. NW. ausgegeben am 11. April 1996. |