Historische SGV. NRW.
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§ 20
Geschäftsordnung
Die Medienkommission gibt sich und ihren Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Sie enthält insbesondere nähere Regelungen über die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Medienkommission und ihrer/ihres Vorsitzenden sowie über die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, soweit solche Regelungen nicht bereits durch Gesetz oder Satzung getroffen worden sind.
III.
Direktor
In Kraft getreten am 21. Juli 2017 (GV. NRW. S. 678); geändert
durch Satzung vom 5. Juli 2019 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 16.
August 2019; Satzung vom 25. Juni 2021 (GV. NRW. S. 924), in Kraft getreten
am 30. Juli 2021. |