Historische SGV. NRW.
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§ 2
Informationsgleichgewicht
Durch den Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung darf das Informationsgleichgewicht, insbesondere zwischen den Organen der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt, nicht beeinträchtigt werden.
GV. NW. 1985 S. 41; geändert durch Artikel 11 des Zweiten
Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28.
April 2005. |
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GV. NW. ausgegeben am 28. Januar 1985. |
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Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der Fassung vom 12. Februar 1974 (GV. NW. S. 66, ausgegeben am 21. Februar 1974). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung bezeichneten Gesetzen. |
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§ 12 Überschrift neu gefasst und Satz 2 angefügt durch Artikel 11 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274); in Kraft getreten am 28. April 2005. |