Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.12.2023
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§ 6
(1) Die amtsfreie Stadt Unna, die Gemeinden Afferde, Hemmerde, Lünern, Massen, Mühlhausen, Siddinghausen, Stockum, Uelzen und Westhemmerde (Amt Unna-Kamen) und die Gemeinden Billmerich und Kessebüren (Amt Fröndenberg) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Unna und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) Das Amt Unna-Kamen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Unna.
Fn1 | GV. NW. 1967 S. 270. |
§ 15 gegenstandslos; Änderungsvorschrift. |