Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 1

(1) Die Gemeinde Kirchspiel Freckenhorst wird in die Stadt Freckenhorst, Landkreis Warendorf, eingegliedert.

(2) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Freckenhorst und der Gemeinde Kirchspiel Freckenhorst vom 11. Dezember 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß § 2 Buchstabe b entfällt und der Bauernschaftsausschuß (§ 2 Buchstabe c des Vertrages) nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Rat der Stadt Freckenhorst mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden kann. [Anlage (Fn 1)]

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1968 S. 367.