Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 2

(1) Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.

(2) Die Wahlzeit des nach der Gebietsänderung neu zu wählenden Rates der Stadt Freckenhorst endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen kommunalen Neuwahlen gewählt werden. § 29 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung findet insoweit keine Anwendung.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1968 S. 367.