Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 10
(1) Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einzelheiten der Eingliederung der Stadt Lüdenscheid in den Landkreis Lüdenscheid vom 4. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 1 (Fn 2)]
(2) Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einzelheiten der Auflösung des Amtes Lüdenscheid, der Eingliederung der Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der im Gesetz bezeichneten Gebietsteile - in die Stadt Lüdenscheid und der Eingliederung der im Gesetz genannten Gebietsteile der amtsfreien Gemeinde Herscheid und der Gemeinde Hülscheid (Amt Lüdenscheid) in die Stadt Lüdenscheid vom 25. November 1968 werden bestätigt. [Anlage 2 (Fn 2)]
(3) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Altena über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinden Schalksmühle (Amt Halver) und Hülscheid (Amt Lüdenscheid) zu einer neuen amtsfreien Gemeinde Schalksmühle vom 18. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 3 (Fn 2)]
(4) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Altena und der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde vom 2. April 1968 wird bestätigt. [Anlage 4 (Fn 2)]
(5) Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der amtsfreien Stadt Altena, der Gemeinde Dahle (Amt Neuenrade) und der im Gesetz näher bezeichneten Gebietsteile der Gemeinde Evingsen (Amt Hemer, Landkreis Iserlohn) zu einer neuen Stadt Altena und der Eingliederung der im Gesetz näher bezeichneten Gebietsteile der Gemeinde Evingsen (Amt Hemer, Landkreis Iserlohn) durch Zusammenschluß mit der Stadt Altena und der Gemeinde Dahle in den Landkreis Lüdenscheid vom 4. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 5 (Fn 2)]
(6) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Iserlohn über die Einzelheiten der Gebietsänderung zwischen der Gemeinde Evingsen und der Gemeinde Ihmert vom 18. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 6 (Fn 2)]
(7) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Altena über die Einzelheiten der Auflösung des Amtes Neuenrade und der Eingliederung der im Gesetz näher bezeichneten Gebietsteile der Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) in die neue Stadt Altena vom 18. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 7 (Fn 2)]
(8) Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einzelheiten des Ausscheidens der amtsangehörigen Gemeinde Küntrop (Amt Balve, Landkreis Arnsberg) aus dem Amt Balve sowie dem Landkreis Arnsberg und der Eingliederung in die Stadt Neuenrade und in den Landkreis Lüdenscheid vom 4. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 8 (Fn 2)]
(9) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Neuenrade und der Gemeinde Küntrop vom 9. April 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß § 13 entfällt. [Anlage 9 (Fn 2)]
(10) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Altena über die Einzelheiten der Eingliederung der im Gesetz näher bezeichneten Gebietsteile der amtsfreien Stadt Plettenberg und der Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) in die amtsfreie Gemeinde Herscheid vom 18. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 10 (Fn 2)]
(11) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Altena über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Stadt Meinerzhagen (Amt Meinerzhagen) und der Gemeinde Valbert (Amt Meinerzhagen) zu einer neuen amtsfreien Stadt Meinerzhagen sowie der Eingliederung der im Gesetz näher bezeichneten Gebietsteile der Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) in diese neue amtsfreie Stadt und der Auflösung des Amtes Meinerzhagen vom 18. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 11 (Fn 2)]
(12) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Altena über die Einzelheiten der Eingliederung der Gemeinde Rönsahl (Amt Kierspe), der im Gesetz näher bezeichneten Gebietsteile der Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) in die amtsfreie Gemeinde Kierspe und der Auflösung des Amtes Kierspe vom 18. Juni 1968 werden bestätigt. [Anlage 12 (Fn 2)]
(13) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Halver und Kierspe vom 1. April 1968 wird bestätigt. [Anlage 13 (Fn 2)]
(14) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Halver und der Gemeinde Schalksmühle vom 1. April 1968 wird bestätigt. [Anlage 14 (Fn 2)]
(15) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Altena über die Einzelheiten der Eingliederung der im Gesetz näher bezeichneten Gebietsteile der Gemeinde Lüdenscheid-Land in die Stadt Halver vom 9. Dezember 1968 werden bestätigt. [Anlage 15 (Fn 2)]
(16) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Altena über die Einzelheiten der Eingliederung der im Gesetz näher bezeichneten Gebietsteile der Gemeinde Lüdenscheid-Land in die Stadt Werdohl vom 9. Dezember 1968 werden bestätigt. [Anlage 16 (Fn 2)]
Fn1 | GV. NW. 1968 S. 412, ber. 1969 S. 8; geändert durch Art. 9 2. FRG v. 18. 9. 1979 (GV. NW. S. 552). |
GV. NW. 1968 S. 412. |
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§ 11 aufgehoben durch Art. 9 2. FRG v. 18. 9. 1979 (GV. NW. S. 552); in Kraft getreten am 1. Januar 1981. |
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GV. NW. ausgegeben am 20. Dezember 1968. |